BEG: Neuerungen ab 15.08.2022
Das BMWK hat die BEG – Einzelmaßnahmen angepasst, um einen noch stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern. Diese Änderungen treten beim BAFA zum 15.08.2022 in Kraft. Übergangsweise kann daher bis einschließlich zum 14.08.2022 nur ein Antrag pro Antragsteller unter den alten Förderbedingungen gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier oder https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html.
Das bedeutet für unsere Fernwärme-Kunden, dass die bisherige Maximalförderung bei Austausch einer Ölheizung von 45% auf 35% gesenkt wird.
Die Beantragung zu den bisherigen Fördersätzen ist jedoch bis 14.08.2022 auch ohne Energieberater noch möglich!
Detaillierte Hinweise finden Sie hier!